VHV Schadenmeldung & Kontakt
Die VHV erreichen Sie für Schadenmeldungen unter:
0511 65 50 50 20
Online-Schadenmeldung:
https://www.vhv.de/service/schaden-melden
Als Geschädigter können Sie sich direkt an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden (§ 115 VVG).
Vor der Meldung: kurzer Hinweis
In vielen Fällen wird der Schaden unmittelbar gemeldet.
Dabei wird häufig unterschätzt, wie wichtig eine vollständige und saubere Vorbereitung für die spätere Regulierung ist.
Unabhängige Bewertung des Schadens
Im Rahmen der Schadenabwicklung bietet die Versicherung oft an, den Schaden direkt erfassen oder prüfen zu lassen.
Eine unabhängige Begutachtung kann sinnvoll sein, da sie:
- eine vollständige Schadenaufnahme ermöglicht
- auch schwer erkennbare Schäden berücksichtigt
- eine nachvollziehbare Kalkulation liefert
- alle relevanten Positionen in die Bewertung einbezieht
Hinweis:
Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten für das Gutachten.
Empfohlene Vorgehensweise nach einem Unfall
- Unfallstelle dokumentieren (Fotos, Daten, Zeugen)
- Schaden durch einen unabhängigen Sachverständigen bewerten lassen
- Meldung bei der VHV einreichen
- Gutachten übermitteln
- Regulierung prüfen
Diese Vorgehensweise schafft Transparenz und erleichtert die weitere Abwicklung.
Wie die Abwicklung typischerweise abläuft
Nach der Schadenmeldung erfolgt üblicherweise:
- Prüfung des Vorgangs durch die Versicherung
- Kontaktaufnahme durch einen Sachbearbeiter
- Angebot zur weiteren Abwicklung (z. B. Gutachter oder Werkstatt)
Diese Prozesse sind standardisiert und auf Effizienz ausgelegt.
Werkstattwahl im Schadenfall
Im Rahmen der Regulierung wird häufig eine bestimmte Werkstatt vorgeschlagen.
Grundsätzlich entscheiden Sie jedoch selbst, wo die Reparatur durchgeführt wird.
Aspekte bei der Wahl der Werkstatt
Die Entscheidung kann insbesondere relevant sein bei:
- Leasingverträgen
- finanzierten Fahrzeugen
- Garantie- oder Kulanzansprüchen
- Fahrzeugen mit regelmäßiger Wartung beim Hersteller
Je nach Situation kann die Wahl der Werkstatt Einfluss auf spätere Bewertungen oder Ansprüche haben.
Rechtliche Einordnung
Die Versicherung kann Empfehlungen aussprechen.
Eine Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Werkstätten besteht jedoch nicht.
Beispiel aus der Praxis
Ein Geschädigter nutzte nach der Schadenmeldung die vorgeschlagene Abwicklung inklusive Werkstattorganisation.
Das Fahrzeug wurde abgeholt und nach Abschluss der Reparatur zurückgebracht.
Zunächst verlief alles reibungslos.
Nach einiger Zeit traten jedoch Auffälligkeiten auf:
- leichte Abweichungen bei den Karosseriespalten
- Unterschiede im Lackbild
- Geräuschentwicklung während der Fahrt
Für die Nachbesserung musste der gesamte Ablauf erneut koordiniert werden.
Da die Werkstatt nicht in unmittelbarer Nähe war, entstand zusätzlicher Abstimmungsaufwand.
Im weiteren Verlauf stellte sich außerdem die Frage, ob die Reparatur vollständig den Herstellervorgaben entsprach – insbesondere im Hinblick auf Garantie, Kulanz oder Leasing.
Einordnung des Beispiels
Eine gesteuerte Abwicklung kann organisatorisch einfach wirken.
Im Einzelfall kann sie jedoch zu zusätzlichem Aufwand führen, wenn Nacharbeiten erforderlich werden.
Gerade bei neueren Fahrzeugen lohnt es sich daher, die Entscheidung über den Reparaturweg bewusst zu treffen.
Zusammenfassung
Die Schadenmeldung bei der VHV kann direkt erfolgen.
Eine unabhängige Bewertung im Vorfeld kann helfen, die eigene Position bei der Regulierung zu stärken.
Begleitung im Schadenprozess
Damit der Ablauf reibungslos erfolgt, unterstützen wir Sie während der gesamten Abwicklung:
- Bewertung des Schadenfalls
- Unterstützung bei der Schadenmeldung
- Kontrolle der Regulierung
- Abstimmung mit allen Beteiligten
Für Geschädigte ist diese Unterstützung in der Regel kostenfrei.
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