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Soforthilfe nach dem Unfall

Unfall gehabt, der andere ist schuld. Das müssen Sie jetzt tun.

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie Anspruch auf vollen Schadensersatz. Sichern Sie Beweise, füllen Sie den Unfallbericht aus und beauftragen Sie Ihren eigenen Sachverständigen. Hier sehen Sie Schritt für Schritt, was jetzt zählt.

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Rechtsanwalt berät Unfallopfer nach Verkehrsunfall – Schritt-für-Schritt-Hilfe von KfzMarkenGutachter
Sofortmaßnahme

Was tun direkt am Unfallort?

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KurzUnfallstelle absichern (Warnblinker, Warndreieck, Warnweste), Verletzte versorgen, dann alles fotografieren: Endstellung, Schäden, Kennzeichen, Bremsspuren, Ampeln. Daten des Unfallgegners und von Zeugen notieren.

Atmen Sie durch. Der Schock sitzt, das Adrenalin pumpt – aber jetzt kommt es auf klares Handeln an.

Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen und bei Dunkelheit oder auf der Autobahn zuerst die Warnweste anziehen.

Prüfen Sie, ob jemand verletzt ist. Bei Verletzungen: sofort 112 anrufen. Ihre Gesundheit hat Vorrang vor allem anderen.

Wenn alle unverletzt sind: Fotografieren Sie ALLES. Die Endstellung der Fahrzeuge. Die Schäden an beiden Autos. Die Kennzeichen. Die Straßenverhältnisse. Bremssspuren. Verkehrsschilder. Ampeln. Machen Sie 30 Fotos zu viel statt eines zu wenig – Ihr Smartphone reicht völlig.

Ein Praxisbeispiel: Ein Geschädigter aus Köln wurde an einer Kreuzung gerammt. Er machte nur zwei Fotos von seinem eigenen Auto. Als die Versicherung später eine Mitschuld behauptete, fehlten ihm Fotos von der Ampelschaltung und der Endstellung des Unfallgegners. Mit besserer Dokumentation wäre die Vollhaftung des Gegners eindeutig gewesen.

Notieren Sie sich die Daten des Unfallgegners: Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer (steht auf der grünen Karte). Gibt es Zeugen? Notieren Sie deren Kontaktdaten. Jeder Zeuge kann später Gold wert sein.

Rechtlich wichtig

Muss ich die Polizei rufen?

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KurzBei Personenschäden immer. Bei reinen Sachschäden Pflicht, wenn der Gegner unkooperativ ist, keine Versicherung/Führerschein hat, Alkohol im Spiel ist oder es um größeren Sachschaden geht.

Die Polizei dokumentiert den Unfall neutral. Das polizeiliche Unfallprotokoll ist zwar kein Beweis im Rechtssinne, aber es hält die Aussagen beider Parteien fest – und das ist wertvoll, falls der Gegner später seine Version ändert.

  • Jemand verletzt wurde
  • Der Unfallgegner keinen Führerschein oder keine Versicherung vorweisen kann
  • Der Unfallgegner den Unfall nicht eingestehen will
  • Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten
  • Es sich um einen größeren Sachschaden handelt

Wichtig: Geben Sie bei der Polizei keine voreilige Schuldzuweisung ab – weder an sich selbst noch an den Gegner. Sagen Sie nur, was passiert ist, nicht was Sie glauben warum.

Dokumentation

Wie fülle ich den Unfallbericht richtig aus?

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KurzDirekt am Unfallort ausfüllen, niemals eine Schuldanerkennung unterschreiben, eigene Kopie behalten. Notwendige Angaben: Datum, Ort, Fahrer- und Fahrzeugdaten, Kennzeichen, Versicherung, Skizze, sichtbare Schäden.

Der Unfallbericht (auch Europäischer Unfallbericht oder Unfallprotokoll) sollte in jedem Handschuhfach liegen. Falls Sie keinen haben: Notieren Sie die gleichen Informationen auf einem Blatt Papier oder in Ihrem Smartphone.

Tragen Sie ein: Datum, Uhrzeit, Ort des Unfalls. Die Daten beider Fahrer und Fahrzeuge. Kennzeichen, Versicherung, Führerscheinnummer. Eine Skizze des Unfallhergangs. Die sichtbaren Schäden an beiden Fahrzeugen.

Drei Fehler, die Sie unbedingt vermeiden müssen: keine Schuldanerkennung unterschreiben, den Bericht direkt vor Ort ausfüllen und immer eine eigene Kopie behalten.

1. Niemals eine Schuldanerkennung unterschreiben

Unterschreiben Sie niemals eine Schuldanerkennung. Der Unfallbericht ist eine Dokumentation, keine Schuldzuweisung.

2. Direkt vor Ort ausfüllen

Füllen Sie den Bericht VOR Ort aus, nicht Tage später aus der Erinnerung. Details verblassen schnell.

3. Eigene Kopie behalten

Beide Parteien erhalten eine Kopie. Lassen Sie sich niemals das Original abnehmen.

Versicherung

Muss ich den Schaden der gegnerischen Versicherung melden?

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KurzBei einem Haftpflichtschaden direkt die gegnerische Versicherung kontaktieren – nicht die eigene. Versicherungsdaten stehen auf der grünen Karte oder können beim Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0) anhand des Kennzeichens ermittelt werden.

Viele Geschädigte machen den Fehler, zuerst ihre eigene Versicherung anzurufen. Bei einem Haftpflichtschaden – wenn der andere schuld ist – wenden Sie sich direkt an die Versicherung des Unfallgegners.

Die Versicherungsdaten finden Sie auf dem Unfallbericht oder auf der grünen Versicherungskarte des Gegners. Falls Sie nur das Kennzeichen haben: Der Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0, kostenlos) ermittelt die zuständige Versicherung.

Aber Achtung: Melden Sie den Schaden, lassen Sie sich aber nicht auf ein schnelles Regulierungsangebot ein.

Die Versicherung wird versuchen, Ihnen ein niedriges Angebot zu machen, bevor Sie einen Sachverständigen beauftragt haben. Genau das sollten Sie nicht annehmen.

Erst Gutachter beauftragen. Dann mit der Versicherung über Geld reden.

Expertenwahl

Wann brauche ich einen Kfz-Sachverständigen?

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KurzBei Schäden über der Bagatellgrenze von rund 750 € (BGH, Az. VI ZR 365/03). Sie haben Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen – die gegnerische Versicherung zahlt die Gutachterkosten nach § 249 BGB.

Das ist das Wichtigste, das Sie aus diesem Artikel mitnehmen: Sie haben das Recht auf einen EIGENEN Gutachter. Nicht den der Versicherung. Ihren eigenen. Und die Gegenseite zahlt dafür.

Warum ist das so entscheidend? Weil der Gutachter der Versicherung im Auftrag der Versicherung arbeitet. Sein Job ist es, den Schaden möglichst niedrig zu bewerten. Ihr eigener Sachverständiger arbeitet für Sie – und bewertet den Schaden so, wie er tatsächlich ist.

Beispiel aus der Praxis: Ein VW Golf Fahrer aus Hamburg bekam von der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag über 3.100 Euro. Sein eigener Sachverständiger stellte ein Gutachten über 5.400 Euro aus. Differenz: 2.300 Euro.

Bei Schäden unter der Bagatellgrenze von rund 750 Euro (BGH, Urteil vom 30.11.2004, Az. VI ZR 365/03) reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Darüber sollten Sie immer ein vollständiges Gutachten in Auftrag geben.

Und der Clou: Wählen Sie einen Sachverständigen, der Ihre Marke kennt. Der VW-Spezialist hätte den Heckträgerschaden sofort erkannt. Ein Generalist möglicherweise nicht.

Ansprüche

Welche Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung?

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KurzReparaturkosten, Sachverständigenkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall, merkantiler Minderwert, Schmerzensgeld bei Verletzungen, Kostenpauschale und Abschleppkosten. Grundlage: § 249 BGB (vollständiger Schadensersatz).

Viele Geschädigte wissen nicht, worauf sie Anspruch haben. Hier die vollständige Liste bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden:

  • Reparaturkosten: Die volle Reparatur in einer Markenwerkstatt – nicht in der billigsten freien Werkstatt, die die Versicherung vorschlägt.
  • Sachverständigenkosten: Ihr eigener Gutachter wird von der Gegenseite bezahlt.
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall: Solange Ihr Auto in der Werkstatt ist, steht Ihnen ein Mietwagen zu.
  • Merkantiler Minderwert: Ihr Auto ist nach dem Unfall weniger wert, selbst wenn es perfekt repariert wurde.
  • Schmerzensgeld: Bei Verletzungen – auch bei Schleudertrauma – haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.
  • Kostenpauschale sowie Abschlepp-, Stand- und Nebenkosten bei Totalschaden oder Bergung.
Warnzeichen

Die drei größten Fehler nach einem Unfall

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Kurz1. Das erste Angebot der Versicherung annehmen. 2. Den Gutachter der Versicherung akzeptieren. 3. Zu lange warten – Beweise gehen verloren, der Sachverständige sollte innerhalb von drei Tagen begutachten.

In unserer täglichen Arbeit sehen wir immer wieder dieselben Fehler. Hier die drei, die Sie am meisten Geld kosten:

Fehler 1: Das erste Angebot der Versicherung annehmen. Die gegnerische Versicherung wird Ihnen schnell ein Angebot machen – oft per Telefon, noch bevor ein Gutachter den Schaden gesehen hat. Dieses Angebot liegt fast immer deutlich unter dem tatsächlichen Schaden.
Fehler 2: Den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Die Versicherung wird Ihnen einen „unabhängigen" Gutachter schicken wollen. Bezahlt und beauftragt von der Gegenseite ist er aber kein neutraler Helfer für Sie.
Fehler 3: Zu lange warten. Schäden verändern sich. Rost setzt an, Feuchtigkeit dringt ein, Beweise gehen verloren. Idealerweise dokumentiert ein eigener Sachverständiger innerhalb der ersten drei Tage.
Abschluss

Checkliste – Ihre nächsten Schritte

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Hier nochmal zusammengefasst, was Sie jetzt tun sollten:

Unfallstelle absichern und Beweise fotografieren
Unfallbericht mit dem Gegner ausfüllen (keine Schuldanerkennung!)
Polizei rufen bei Verletzungen, unklarer Schuldfrage oder wenn der Gegner nicht kooperiert
Daten des Unfallgegners und seiner Versicherung notieren
Zeugen-Kontaktdaten sammeln
KEINEN Kostenvoranschlag und KEIN Angebot der gegnerischen Versicherung annehmen
Eigenen Sachverständigen beauftragen – am besten einen Markenspezialisten
Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden (innerhalb einer Woche)
Arzt aufsuchen, falls Sie Schmerzen haben (auch Tage später!)

Fertig. Alles andere – die Regulierung, die Kommunikation mit der Versicherung, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche – ergibt sich daraus.

Juan Beltran-Fernandez

Rechtsanwalt · Beltran, Engel & Coll. Rechtsanwälte, Bad Homburg

Schwerpunkt Verkehrsrecht, Unfallschadensregulierung und Versicherungsstreitigkeiten. Seit über einem Jahrzehnt vertritt Juan Beltran-Fernandez Geschädigte gegen die Eintrittspflicht-Strategien großer Haftpflichtversicherer und sorgt dafür, dass Mandanten den vollen Schadensersatz nach § 249 BGB erhalten.

Ihr Schaden wartet nicht. Ihr Geld auch nicht.

Die Versicherung arbeitet nicht für Sie. Sichern Sie sich jetzt Ihr Gutachten. Ohne Risiko. Ohne Kosten für Sie. Beauftragen Sie einen Sachverständigen.

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Häufige Fragen

Muss ich nach einem Unfall die Polizei rufen?
Bei Personenschäden ja, immer. Bei reinen Sachschäden ist es keine Pflicht, aber empfehlenswert – besonders wenn die Schuldfrage unklar ist oder der Gegner nicht kooperiert.
Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Trotzdem sollten Sie den Schaden innerhalb einer Woche melden und den Sachverständigen innerhalb der ersten drei Tage beauftragen.
Was passiert, wenn die Schuldfrage unklar ist?
Beauftragen Sie trotzdem einen Sachverständigen. Die Gutachterkosten werden anteilig nach der späteren Haftungsquote erstattet. Selbst bei einer Teilschuld stehen Ihnen Ansprüche zu.
Darf ich mein Auto sofort reparieren lassen?
Nein – lassen Sie ZUERST den Sachverständigen den Schaden dokumentieren. Wenn Sie vorher reparieren, verlieren Sie wichtige Beweismittel und möglicherweise Geld.
Was kostet mich der Sachverständige?
Nichts. Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung den Sachverständigen. Das ist gesetzlich geregelt (§ 249 BGB).
Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?
Ab der Bagatellgrenze von rund 750 Euro (BGH, Urteil vom 30.11.2004, Az. VI ZR 365/03) haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Gutachten. Darunter reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag.
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