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Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen (§ 249 BGB). Schnellster Weg: rechts Marke und PLZ eingeben, passenden Spezialisten sehen und direkt Kontakt aufnehmen. Wer Begleitung möchte, nutzt stattdessen unseren Schadens-Check – wir vermitteln dann.

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  • Kostenlos bei Haftpflichtschäden die gegnerische Versicherung trägt die Kosten (§ 249 BGB).
  • Termin meist in 24 Stunden vor Ort bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Standort des Fahrzeugs.
  • Rückruf in 2 Stunden nach Anfrage, werktags von 8–18 Uhr.

Häufige Fragen

Nichts. Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung den Sachverständigen. Das ist Ihr gesetzliches Recht aus § 249 BGB.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Ein auf Ihre Marke spezialisierter Sachverständiger meldet sich werktags binnen 2 Stunden nach Ihrer Anfrage bei Ihnen.
Sie sollten immer einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet nicht in Ihrem Interesse – er ist auf die Minimierung der Schadenshöhe ausgerichtet.
Ab ca. 750 bis 1.000 Euro haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Sachverständigengutachten. Darunter reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Ein Markenspezialist ist ein Sachverständiger, der sich auf bestimmte Automarken spezialisiert hat und deren Reparaturverfahren, Materialien (z. B. CFK, Aluminium-Mischbauweise, Hochvolt-Komponenten) sowie Ersatzteilpreise genau kennt. Bei modernen Fahrzeugen mit Assistenzsystemen und markenspezifischen Bauweisen vermeidet das deutliche Bewertungsfehler.
Nein. Die meisten Sachverständigen in unserem Netzwerk kommen direkt zu Ihnen – nach Hause, zur Werkstatt oder zum Standort des Fahrzeugs. Bei einem nicht fahrbereiten Fahrzeug ist das ohnehin der Standardfall.