LVM Schadenhotline & Kontakt
Die LVM Schadenhotline erreichen Sie unter:
0251 702-70200
Online-Schadenmeldung:
https://www.lvm.de/service/schaden-melden
Sie können den Schaden direkt bei der LVM melden.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, sich direkt an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu wenden (§ 115 VVG).
Wichtiger Hinweis vor der Schadenmeldung
Viele Geschädigte melden den Schaden sofort bei der Versicherung.
Dabei wird oft ein entscheidender Punkt übersehen:
Die Vorbereitung der Schadenmeldung hat Einfluss auf die spätere Regulierung.
Warum ein eigener Sachverständiger sinnvoll ist
Nach der Meldung wird häufig angeboten, den Schaden über einen von der Versicherung gesteuerten Prozess abzuwickeln.
Ein unabhängiger Sachverständiger stellt hingegen sicher, dass:
- der Schaden vollständig dokumentiert wird
- auch nicht sofort sichtbare Schäden berücksichtigt werden
- die Kalkulation der Reparatur realistisch erfolgt
- Wertminderung und Nutzungsausfall korrekt ermittelt werden
Wichtig:
Bei einem Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.
Die richtige Reihenfolge nach einem Unfall
- Unfall dokumentieren (Fotos, Daten, Zeugen)
- Eigenen Sachverständigen beauftragen
- Schaden bei der LVM melden
- Gutachten einreichen
- Regulierung prüfen lassen
So schaffen Sie eine saubere Grundlage für die weitere Abwicklung.
Typischer Ablauf nach der Schadenmeldung
Nach Eingang der Meldung erfolgt in der Regel:
- Zuweisung eines Sachbearbeiters
- Angebot zur vereinfachten Schadenabwicklung
- ggf. Empfehlung einer Partnerwerkstatt oder eines Gutachters
Das ist organisatorisch einfach, kann aber dazu führen, dass nicht alle Positionen vollständig berücksichtigt werden.
Werkstattwahl: Das sollten Sie wissen
Im Rahmen der Abwicklung wird häufig eine bestimmte Werkstatt vorgeschlagen.
Grundsätzlich gilt:
Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird.
Mögliche Auswirkungen der Werkstattwahl
Die Wahl der Werkstatt kann im Einzelfall relevant sein, insbesondere bei:
- Leasingfahrzeugen
- laufenden Finanzierungen
- bestehenden Garantie- oder Kulanzregelungen
- Fahrzeugen mit durchgehender Herstellerservicehistorie
Eine Reparatur außerhalb der Markenwerkstatt kann zu späteren Rückfragen oder Einschränkungen führen.
Rechtlicher Hinweis
Eine Empfehlung durch die Versicherung ist zulässig.
Eine Verpflichtung, dieser zu folgen, besteht jedoch nicht.
Praxisbeispiel aus dem Alltag
Ein Geschädigter entschied sich nach der Schadenmeldung für die von der Versicherung organisierte Abwicklung inklusive Werkstatt.
Das Fahrzeug wurde abgeholt und nach Abschluss der Reparatur zurückgebracht.
Kurz darauf zeigten sich jedoch Abweichungen:
- ungleichmäßige Spaltmaße
- sichtbare Unterschiede im Lackbild
- Geräuschentwicklung im reparierten Bereich
Die Nachbesserung musste erneut über dieselbe Werkstatt organisiert werden.
Der zusätzliche Aufwand entstand dadurch, dass Abstimmungen nicht direkt vor Ort möglich waren, sondern über mehrere Stellen liefen.
Im weiteren Verlauf stellte sich zudem die Frage, ob alle Arbeiten den Herstellervorgaben entsprachen – relevant für spätere Themen wie Garantie oder Leasingrückgabe.
Einordnung
Eine gesteuerte Abwicklung kann im ersten Moment bequem erscheinen.
Im Nachgang kann sie jedoch zu zusätzlichem Abstimmungsaufwand führen.
Gerade bei neueren oder hochwertigen Fahrzeugen lohnt es sich, die Reparaturentscheidung bewusst zu treffen.
Fazit
Die Schadenmeldung bei der LVM kann direkt erfolgen.
Eine bessere Ausgangssituation entsteht häufig dann, wenn der Schaden vorab unabhängig bewertet wird.
Unterstützung für eine strukturierte Abwicklung
Eine klare Vorgehensweise erleichtert die Schadenregulierung erheblich.
Wir begleiten Sie bei:
- der Einordnung des Schadens
- der Zusammenstellung der Unterlagen
- der Prüfung der Regulierung
- der weiteren Abstimmung
Für Geschädigte entstehen dabei üblicherweise keine Kosten.
Jetzt Schaden prüfen lassen
Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen und erhalten Sie eine Einschätzung zur weiteren Vorgehensweise.
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Alternative zur direkten Meldung
LVM Schadenhotline: 0251 702-70200
Online: https://www.lvm.de/service/schaden-melden