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Regulierungsdauer – wie lange darf die Versicherung brauchen?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist für die Schadensregulierung. Die Rechtsprechung geht jedoch von 4-6 Wochen als angemessener Prüffrist aus. Bei einfachen Haftpflichtschäden mit klarer Schuldfrage sollte die Regulierung innerhalb von 2-4 Wochen erfolgen. Wenn die Versicherung nach 6 Wochen ohne Ergebnis trödelt, setzen Sie eine 14-tägige Nachfrist und schalten danach einen Anwalt ein.

Wie lange dauert eine normale Schadensregulierung?

Der typische Ablauf bei einem unkomplizierten Haftpflichtschaden mit klarer Schuldfrage:

Woche 1: Sie melden den Schaden und reichen das Gutachten ein. Die Versicherung vergibt eine Schadennummer.

Woche 2-3: Die Versicherung prüft das Gutachten (ggf. über ControlExpert). Bei einfachen Fällen: Regulierungszusage und Überweisung.

Woche 3-4: Bei Prüfung/Nachbesichtigung: Regulierung nach Abschluss der Prüfung.

Woche 4-6: Bei komplexeren Fällen (hoher Schaden, Streit über Positionen): Regulierung nach Klärung.

In der Praxis erleben wir allerdings häufig deutlich längere Zeiträume – insbesondere bei HUK-Coburg (notorisch langsam), Allianz (ControlExpert-Schleife) und Generali/CosmosDirekt (schwer erreichbar).

Ein Zeitrahmen von 2-4 Wochen bei klarer Haftungslage und einem professionellen Gutachten ist realistisch und angemessen. Alles darüber hinaus ist eine Verzögerung, die Sie nicht hinnehmen müssen.

Was tun wenn die Versicherung zu lange braucht?

Schritt 1: Nach 2-3 Wochen ohne Reaktion – Statusanfrage. Schreiben Sie die Versicherung an und fragen Sie nach dem Stand der Bearbeitung. Per E-Mail, damit Sie einen Nachweis haben.

Schritt 2: Nach 4-5 Wochen ohne Ergebnis – Frist setzen. Fordern Sie die Regulierung innerhalb von 14 Tagen und kündigen Sie an, dass Sie nach Fristablauf rechtliche Schritte einleiten werden.

Schritt 3: Nach Ablauf der Frist – Anwalt einschalten. Ein anwaltliches Mahnschreiben beschleunigt die Regulierung in den meisten Fällen erheblich. Die Anwaltskosten muss die Versicherung tragen, da sie durch die Verzögerung verursacht wurden.

Schritt 4: Falls auch das nichts bringt – Verzugsschaden geltend machen. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs (nach Fristablauf) können Sie Verzugszinsen verlangen. Außerdem: Wenn Ihnen durch die Verzögerung zusätzliche Kosten entstehen (z.B. längerer Mietwagen), sind diese ebenfalls erstattungsfähig.

Ein Praxistipp: Dokumentieren Sie jede Korrespondenz mit der Versicherung – Datum, Inhalt, Eingangsbestätigung. Im Streitfall brauchen Sie Nachweise für die Verzögerung.

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