Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall – wann, wie viel, und wie Sie es durchsetzen
Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall?
Bei jedem unverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem Sie verletzt wurden – egal wie leicht. Der Anspruch ergibt sich aus § 253 BGB in Verbindung mit § 11 StVG.
Das umfasst: • Körperliche Verletzungen (Brüche, Prellungen, Schnittwunden) • HWS-Schleudertrauma (die häufigste Verletzung bei Auffahrunfällen) • Psychische Folgen (Angststörung, posttraumatische Belastungsstörung, Fahrphobie) • Dauerfolgen (Narben, Bewegungseinschränkungen, chronische Schmerzen)
Wichtig: Auch wenn Sie sich am Unfallort 'fit' fühlen – Schleudertrauma-Symptome zeigen sich oft erst Stunden oder Tage später. Gehen Sie bei jedem Unfall mit Körperkontakt (Aufprall, Ruck) zeitnah zum Arzt und lassen Sie sich untersuchen. Das ärztliche Attest ist später Ihr Beweis.
Ein häufiger Praxisfall: Ein Hyundai-Fahrer aus Hannover wurde an einer roten Ampel von hinten aufgefahren. Er fühlte sich zunächst nur etwas verspannt. Drei Tage später konnte er seinen Kopf nicht mehr drehen – klassisches HWS-Schleudertrauma. Weil er sofort zum Arzt gegangen war, konnte er 1.800 Euro Schmerzensgeld durchsetzen. Ohne ärztliche Dokumentation wäre der Nachweis schwierig geworden.
Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich? (Tabelle nach Verletzungsart)
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzung. Es gibt keine feste Tabelle, aber Gerichte orientieren sich an vergleichbaren Urteilen. Hier eine Übersicht gängiger Beträge:
Leichtes HWS-Schleudertrauma (2-4 Wochen): 500 – 1.500 Euro Mittleres HWS-Schleudertrauma (4-12 Wochen): 1.500 – 3.000 Euro Schweres HWS-Schleudertrauma (über 12 Wochen): 3.000 – 8.000 Euro Prellung / Zerrung: 500 – 2.000 Euro Rippenbruch: 3.000 – 8.000 Euro Armbruch: 5.000 – 15.000 Euro Beinbruch: 5.000 – 20.000 Euro Knieschaden mit Dauerfolgen: 10.000 – 40.000 Euro Gesichtsverletzung mit Narbe: 5.000 – 30.000 Euro Schwere Wirbelsäulenverletzung: 20.000 – 100.000+ Euro Posttraumatische Belastungsstörung: 3.000 – 15.000 Euro
Diese Beträge sind Orientierungswerte. Jeder Fall ist individuell. Die tatsächliche Höhe hängt von vielen Faktoren ab: Dauer der Behandlung, bleibende Folgen, berufliche Einschränkungen, Alter des Geschädigten.
Tipp: Führen Sie ein Schmerztagebuch. Notieren Sie täglich, welche Beschwerden Sie haben, welche Medikamente Sie nehmen, was Sie nicht tun können. Das ist später ein starkes Beweismittel für die Höhe des Schmerzensgeldes.
Wie fordere ich Schmerzensgeld ein?
Den Schmerzensgeldanspruch machen Sie bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend – zusammen mit Ihren übrigen Schadensersatzansprüchen.
Dafür brauchen Sie: • Ärztliche Atteste und Befunde über Ihre Verletzungen • Nachweise über die Behandlungsdauer (Krankengymnastik, Medikamente, Krankschreibung) • Wenn vorhanden: ein Schmerztagebuch • Gegebenenfalls ein unfallchirurgisches Gutachten
In vielen Fällen – besonders bei Schleudertrauma – regulieren die Versicherungen Schmerzensgeld ohne großen Widerstand, allerdings oft am unteren Ende der Skala. Ein Anwalt kann erfahrungsgemäß deutlich mehr herausholen, weil er die aktuelle Rechtsprechung kennt und vergleichbare Urteile vorlegen kann.
Und die gute Nachricht: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten – Sie tragen also kein Kostenrisiko.
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