Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden – so geht's richtig
Bei welcher Versicherung melde ich den Schaden?
Bei einem Haftpflichtschaden – wenn der andere schuld ist – melden Sie den Schaden direkt bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Nicht bei Ihrer eigenen.
Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Viele Geschädigte rufen reflexartig bei ihrer eigenen Versicherung an. Die eigene Versicherung ist jedoch nur zuständig, wenn Sie eine Vollkasko haben und Ihren Kaskoschutz in Anspruch nehmen wollen – was bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nicht nötig und auch nicht sinnvoll ist.
Die Daten der gegnerischen Versicherung finden Sie: • Auf dem Unfallbericht (wenn ausgefüllt) • Auf der grünen Versicherungskarte des Unfallgegners (fotografiert am Unfallort) • Über den Zentralruf der Autoversicherer: 0800 250 260 0 (kostenlos, 24/7). Geben Sie einfach das Kennzeichen des Unfallgegners durch und erhalten die zuständige Versicherung.
Ihr Anspruch ergibt sich aus § 115 VVG – dem sogenannten Direktanspruch. Das bedeutet: Sie müssen sich nicht an den Unfallverursacher persönlich wenden, sondern können direkt gegen seine Versicherung vorgehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gesetzlich haben Sie drei Jahre Zeit, Ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen (reguläre Verjährungsfrist nach § 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist.
In der Praxis sollten Sie den Schaden jedoch so schnell wie möglich melden – idealerweise innerhalb einer Woche nach dem Unfall. Warum?
Erstens: Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Beweisführung. Schäden verändern sich, Rost setzt an, Erinnerungen verblassen.
Zweitens: Die Versicherung kann argumentieren, dass Sie gegen Ihre Schadensminderungspflicht verstoßen haben, wenn Sie unnötig lange warten.
Drittens: Ihr Sachverständiger sollte den Schaden im Originalzustand sehen – vor jeder Reparatur und vor jeder Witterungseinwirkung.
Die Reihenfolge sollte sein: 1. Eigenen Sachverständigen beauftragen (Tag 1-3) 2. Schaden bei gegnerischer Versicherung melden (Tag 1-7) 3. Gutachten erstellen lassen 4. Gutachten bei der Versicherung einreichen 5. Regulierung abwarten oder Anwalt einschalten
Was passiert nach der Schadensmeldung?
Nach Ihrer Meldung wird die Versicherung eine Schadennummer vergeben und den Vorgang einem Sachbearbeiter zuteilen.
Was dann typischerweise passiert – und worauf Sie vorbereitet sein sollten:
Die Versicherung wird einen eigenen Gutachter schicken wollen. Lehnen Sie das höflich ab. Sie haben das Recht auf einen eigenen Sachverständigen.
Die Versicherung wird Ihnen ein schnelles Regulierungsangebot machen. Oft per Telefon, oft deutlich unter dem tatsächlichen Schaden. Nehmen Sie es nicht an, bevor Sie Ihr eigenes Gutachten haben.
Die Versicherung wird nach einer Nachbesichtigung fragen. Das ist ihr gutes Recht – aber erst NACHDEM Ihr eigenes Gutachten vorliegt.
Ein Praxisfall: Ein Opel Mokka-Fahrer aus Frankfurt meldete seinen Heckschaden bei der Allianz. Noch am selben Tag bot die Allianz telefonisch 2.800 Euro an. Sein eigener Sachverständiger stellte einen Schaden von 4.600 Euro fest. Hätte er das Telefonangebot angenommen, hätte er auf 1.800 Euro verzichtet.
Faustregel: Erst Gutachten, dann Geld.
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