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Nutzungsausfall nach Unfall – Tabelle, Berechnung und Ihre Ansprüche

Wenn Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht und Sie keinen Mietwagen nehmen, erhalten Sie eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Schwacke-Tabelle und liegt je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. Bei einem VW Golf sind das ca. 43 Euro/Tag, bei einem BMW 5er ca. 79 Euro/Tag.

Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Wenn Ihr Auto nach einem Haftpflichtschaden nicht fahrbereit ist, haben Sie zwei Möglichkeiten: Mietwagen oder Nutzungsausfall. Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine tägliche Zahlung dafür, dass Sie Ihr Auto nicht nutzen können – auch wenn Sie tatsächlich gar keinen Ersatzwagen brauchen.

Der Anspruch besteht, wenn: • Der Unfall unverschuldet war (Haftpflichtschaden) • Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit ist oder in der Werkstatt steht • Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen • Sie das Fahrzeug normalerweise nutzen würden (sogenannte Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit)

Wichtig: Auch bei einem Totalschaden besteht der Anspruch – für die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die Sie benötigen, um ein vergleichbares Fahrzeug zu finden und zu kaufen. Gerichte gehen hier in der Regel von 14 Tagen aus.

Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung? (Schwacke-Tabelle)

Die Höhe richtet sich nach der Schwacke-Nutzungsausfalltabelle, die Fahrzeuge in Gruppen von A bis L einteilt. Hier ein Auszug der gängigsten Fahrzeuge (Stand 2026):

Gruppe A (23 €/Tag): Dacia Sandero, Fiat Panda, Citroën C1 Gruppe B (29 €/Tag): VW Up, Opel Corsa (Basis), Renault Twingo Gruppe C (35 €/Tag): VW Polo, Opel Corsa, Seat Ibiza Gruppe D (38 €/Tag): Ford Fiesta, Hyundai i20, Skoda Fabia Gruppe E (43 €/Tag): VW Golf, Opel Astra, Ford Focus, Mazda 3 Gruppe F (49 €/Tag): VW Passat, Opel Insignia, Skoda Octavia Gruppe G (59 €/Tag): BMW 3er, Mercedes C-Klasse, Audi A4 Gruppe H (65 €/Tag): BMW 5er, Mercedes E-Klasse, Audi A6, Tesla Model 3 Gruppe J (79 €/Tag): BMW 7er, Mercedes S-Klasse, Audi A8, Porsche Cayenne Gruppe K (119 €/Tag): Porsche 911, BMW M5, Mercedes AMG GT Gruppe L (175 €/Tag): Ferrari, Lamborghini, Rolls-Royce

Ihr Sachverständiger ordnet Ihr Fahrzeug in seinem Gutachten der korrekten Nutzungsausfallgruppe zu – ein weiterer Grund, warum ein Markenspezialist wichtig ist. Er kennt die korrekte Einstufung Ihres spezifischen Modells.

Rechenbeispiel: Ihr BMW 3er (Gruppe G, 59 €/Tag) steht 10 Tage in der Werkstatt. Nutzungsausfall: 10 × 59 = 590 Euro. Bei einem Totalschaden mit 14 Tagen Wiederbeschaffungsdauer: 14 × 59 = 826 Euro.

Wie lange wird der Nutzungsausfall gezahlt?

Der Nutzungsausfall wird für die unfallbedingte Ausfallzeit gezahlt:

Bei Reparatur: Für die gesamte Reparaturdauer laut Gutachten, plus angemessene Vorlaufzeit (Werkstatttermin, Ersatzteilbestellung). In der Praxis: die im Gutachten genannte Reparaturdauer plus 2-3 Werktage.

Bei Totalschaden: Für die Wiederbeschaffungsdauer. Gerichte gehen von ca. 14 Tagen aus – das ist die Zeit, die ein durchschnittlicher Käufer benötigt, um ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug zu finden und zu kaufen. Bei seltenen Fahrzeugen (Porsche, Oldtimer, spezielle Ausstattung) können es auch mehr sein.

Bei fiktiver Abrechnung: Auch wenn Sie nicht reparieren lassen, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall – allerdings nur für die fiktive Reparaturdauer laut Gutachten.

Wichtig: Der Nutzungsausfall wird nicht automatisch gezahlt. Sie müssen ihn bei der Versicherung geltend machen. Viele Geschädigte vergessen das – und verschenken damit hunderte Euro.

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