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Mietwagen nach Unfall – Ihre Rechte wenn der andere schuld ist

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung Ihren Mietwagen – für die gesamte Reparaturdauer oder bis Sie ein Ersatzfahrzeug haben. Sie haben Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug, müssen sich aber eine Eigenersparnis von ca. 3-5% abziehen lassen. Alternativ können Sie statt Mietwagen eine Nutzungsausfallentschädigung wählen.

Wer zahlt den Mietwagen nach einem Haftpflichtschaden?

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das ist Ihr gesetzlicher Anspruch nach § 249 BGB – Sie sollen so gestellt werden, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Und ohne Auto stehen Sie schlechter da als vorher.

Der Mietwagenanspruch besteht für die gesamte unfallbedingte Ausfallzeit: • Bei Reparatur: Für die Dauer der Reparatur plus angemessene Vorlaufzeit • Bei Totalschaden: Für die Wiederbeschaffungsdauer (in der Regel 14 Tage)

Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Sie können den Mietwagen direkt auf Kosten der Versicherung nehmen – viele Mietwagenunternehmen rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Aber Vorsicht: Die Versicherung wird versuchen, Ihnen einen Mietwagen aus einer Partnerfirma anzubieten – oft günstiger, oft eine Klasse niedriger, oft nicht vergleichbar mit Ihrem Fahrzeug. Sie sind nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.

Welche Mietwagenklasse steht mir zu?

Grundsätzlich: ein gleichwertiges Fahrzeug. Wenn Sie einen BMW 3er fahren, steht Ihnen ein Fahrzeug der Mittelklasse zu – nicht ein Opel Corsa.

In der Praxis orientieren sich Gerichte an den Schwacke-Mietwagenklassen. Ihr Fahrzeug wird einer Klasse zugeordnet, und der Mietwagen muss aus der gleichen oder einer vergleichbaren Klasse stammen.

Allerdings müssen Sie sich eine sogenannte Eigenersparnis abziehen lassen. Die Logik: Weil Sie mit dem Mietwagen Ihr eigenes Auto nicht abnutzen, sparen Sie Verschleiß und Kraftstoff. In der Praxis beträgt dieser Abzug ca. 3-5% der Mietwagenkosten.

Ebenfalls wichtig: Sonderausstattung (Navi, Anhängerkupplung, Automatik) muss nicht identisch sein, aber die Grundcharakteristik des Fahrzeugs muss vergleichbar sein. Ein Kombi-Fahrer muss keinen Kleinwagen akzeptieren.

Schwacke oder Fraunhofer – welcher Tarif gilt?

Das ist einer der häufigsten Streitpunkte bei der Schadensregulierung. Es gibt zwei große Mietwagen-Preisspiegel in Deutschland:

Die Schwacke-Liste: Tendenziell höhere Tarife. Von Geschädigtenanwälten bevorzugt.

Der Fraunhofer Mietwagenspiegel: Tendenziell niedrigere Tarife. Von Versicherungen bevorzugt.

Die Gerichte sind gespalten. Manche legen Schwacke zugrunde, manche Fraunhofer, manche bilden einen Mittelwert (sogenanntes Fracke-Modell).

Was das für Sie bedeutet: Wenn die Versicherung Ihre Mietwagenkosten kürzt, weil sie den Fraunhofer-Spiegel ansetzt, ist das nicht automatisch rechtens. Es lohnt sich, die Kürzung zu prüfen – gerade bei höherwertigen Fahrzeugen kann die Differenz mehrere hundert Euro betragen.

Unser Tipp: Mieten Sie zu einem marktüblichen Tarif und heben Sie alle Belege auf. Über die Erstattung kann im Zweifelsfall ein Anwalt oder Gericht entscheiden.

Mietwagen oder Nutzungsausfall – was ist besser für mich?

Sie haben die Wahl: Mietwagen ODER Nutzungsausfallentschädigung. Beides zusammen geht nicht.

Mietwagen ist sinnvoll, wenn Sie das Auto täglich brauchen – für den Arbeitsweg, Kinder, Einkäufe. Sie fahren sofort weiter, die Versicherung zahlt.

Nutzungsausfall ist sinnvoll, wenn Sie ein Zweitauto haben oder das Auto nicht dringend brauchen. Sie bekommen pro Tag einen festen Betrag – je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 Euro (nach Schwacke-Tabelle). Dieses Geld können Sie frei verwenden.

Rechenbeispiel: Ihr VW Golf VII steht 12 Tage in der Werkstatt. Nutzungsausfallklasse: Gruppe F = 43 Euro/Tag. Nutzungsausfall: 12 × 43 = 516 Euro. Mietwagen vergleichbarer Klasse: ca. 50-70 Euro/Tag = 600-840 Euro. Aber: Beim Mietwagen müssen Sie die Eigenersparnis abziehen und den Mietwagen zurückgeben. Beim Nutzungsausfall behalten Sie das Geld.

→ Detaillierte Nutzungsausfall-Tabelle und Berechnung

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