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Wiederbeschaffungswert – wie er ermittelt wird und warum die Versicherung kürzt

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zahlen müssten – inklusive Händlermarge und Mehrwertsteuer. Er wird von Ihrem Sachverständigen ermittelt, nicht von der Versicherung. Die Versicherung setzt den Wert im Durchschnitt 10-20% niedriger an als ein unabhängiger Gutachter.

Was genau ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie bezahlen müssten, um auf dem lokalen Gebrauchtwagenmarkt ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Gleichwertig bedeutet: gleiche Marke, gleiches Modell, gleiches Baujahr, vergleichbare Laufleistung, vergleichbare Ausstattung und vergleichbarer Zustand.

Wichtig: Der Wiederbeschaffungswert ist ein Händlerverkaufspreis – also der Preis, den ein seriöser Gebrauchtwagenhändler für ein vergleichbares Auto verlangt. Nicht der Ankaufspreis, den ein Händler einem Privatverkäufer bietet. Und nicht der DAT- oder Schwacke-Listenwert, der nur ein Durchschnitt ist.

Der Unterschied klingt akademisch, ist aber bares Geld: Der Händlerverkaufspreis liegt typischerweise 15-25% über dem Händlereinkaufspreis. Wenn die Versicherung versucht, Ihnen den Einkaufspreis als Wiederbeschaffungswert anzubieten, fehlen schnell 2.000-5.000 Euro.

Ein Beispiel: Ein 3 Jahre alter Hyundai Tucson mit 45.000 km und Automatik. Händlereinkaufspreis laut DAT: ca. 22.000 Euro. Händlerverkaufspreis auf dem regionalen Markt: ca. 26.500 Euro. Die Versicherung bietet 23.000 Euro an – angeblich der „Marktwert". Der eigene Sachverständige ermittelt 26.500 Euro. Differenz: 3.500 Euro.

Wie ermittelt der Sachverständige den Wiederbeschaffungswert?

Ein guter Sachverständiger – und insbesondere ein Markenspezialist – geht mehrstufig vor:

Schritt 1: Bewertung Ihres Fahrzeugs. Er dokumentiert Marke, Modell, Baujahr, Motorisierung, Ausstattung, Laufleistung, Zustand und eventuelle Vorschäden.

Schritt 2: Marktrecherche. Er vergleicht die aktuellen Angebote für vergleichbare Fahrzeuge auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt – bei Händlern, nicht bei Privatverkäufern. Plattformen wie mobile.de und AutoScout24 dienen als Ausgangspunkt, aber ein Markenspezialist kennt auch die Preise bei Markenhändlern und spezialisierten Gebrauchtwagenhändlern.

Schritt 3: Korrektur für Sonderausstattung und Zustand. Sonderausstattungen wie Panoramadach, Standheizung, Sonderlackierung oder technische Pakete erhöhen den Wert. Ein überdurchschnittlich guter Pflegezustand oder eine lückenlose Scheckheftpflege ebenfalls. Diese Faktoren berücksichtigt der Sachverständige – die Versicherung in der Regel nicht.

Schritt 4: Regionaler Marktfaktor. Gebrauchtwagen kosten in München mehr als in Gelsenkirchen. Ein Porsche Cayenne in Stuttgart hat einen anderen Marktwert als in Rostock. Der Sachverständige berücksichtigt den regionalen Markt – denn dort müssten Sie Ihr Ersatzfahrzeug kaufen.

Genau hier macht der Markenspezialist den Unterschied: Er kennt den aktuellen Markt für Ihre Marke in Ihrer Region. Er weiß, dass ein BMW M340i mit Vollausstattung nicht zum Listenpreis zu bekommen ist, sondern Aufpreise erzielt. Er weiß, dass Tesla Model 3 mit Long-Range-Batterie stärker im Wert steigen als die Standard-Variante. Dieses Marktwissen fehlt einem Generalisten.

Warum setzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert zu niedrig an?

Weil jeder Euro, den sie beim Wiederbeschaffungswert spart, ein Euro weniger Erstattung an Sie bedeutet. Die Methoden:

Methode 1: Standard-Bewertungsplattformen nutzen. Die Versicherung nutzt DAT- oder Schwacke-Durchschnittswerte. Diese Werte basieren auf bundesweiten Durchschnitten – nicht auf dem tatsächlichen regionalen Marktpreis. Bei gefragten Modellen liegen sie oft deutlich unter dem realen Preis.

Methode 2: Sonderausstattung ignorieren. Die Versicherung bewertet den „nackten" Listenwert und berücksichtigt Sonderausstattungen nur pauschal oder gar nicht. Dabei kann ein Sportpaket, ein Panoramadach oder ein Head-Up-Display den Wert um 2.000-5.000 Euro erhöhen.

Methode 3: Zustand pauschal abwerten. Die Versicherung setzt einen „durchschnittlichen" Zustand an, auch wenn Ihr Fahrzeug gepflegt und scheckheftgewartet ist. Ein überdurchschnittlicher Zustand kann 1.000-2.000 Euro mehr wert sein.

Methode 4: Den Privat-Verkaufswert statt den Händler-Verkaufswert ansetzen. Das ist besonders dreist und widerspricht der BGH-Rechtsprechung. Sie haben Anspruch auf den Preis, den Sie beim Händler zahlen müssen – inklusive Händlermarge und MwSt.

Gegen all diese Taktiken schützt Sie ein eigenes Gutachten – erstellt von einem Sachverständigen, der den realen Marktwert Ihres Fahrzeugs kennt.

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