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Nachbesichtigung durch die Versicherung – muss ich zustimmen?

Ja, Sie sollten einer Nachbesichtigung grundsätzlich zustimmen – eine pauschale Verweigerung kann Ihnen schaden. Die Nachbesichtigung ist das Recht der Versicherung, Ihr bereits vorliegendes Gutachten zu überprüfen. Sie findet nach Ihrem Gutachten statt, nicht stattdessen. Wichtig: Lassen Sie Ihr Auto nicht vorher reparieren, solange die Nachbesichtigung nicht abgeschlossen ist.

Was ist eine Nachbesichtigung?

Eine Nachbesichtigung ist eine erneute Begutachtung Ihres beschädigten Fahrzeugs durch einen von der Versicherung beauftragten Sachverständigen – nachdem Ihr eigenes Gutachten bereits vorliegt.

Die Versicherung nutzt die Nachbesichtigung, um Ihr Gutachten zu prüfen: Stimmen die dokumentierten Schäden? Ist die Kalkulation nachvollziehbar? Gibt es Vorschäden, die nicht berücksichtigt wurden?

In der Praxis wird eine Nachbesichtigung vor allem dann verlangt, wenn: • Der Schaden hoch ist (ab ca. 5.000-7.000 Euro) • Die Versicherung Zweifel an einzelnen Positionen hat • Prüfdienstleister wie ControlExpert Auffälligkeiten gemeldet haben • Die Versicherung generell eine restriktive Regulierungspolitik verfolgt (häufig bei HUK-Coburg, Allianz)

Bei kleineren Schäden unter 3.000-4.000 Euro verzichten die meisten Versicherungen auf eine Nachbesichtigung.

Muss ich der Nachbesichtigung zustimmen?

Grundsätzlich ja – und es ist auch in Ihrem Interesse, das zu tun.

Warum? Weil eine pauschale Verweigerung der Nachbesichtigung als Verstoß gegen Ihre Schadensminderungspflicht gewertet werden kann. Die Versicherung könnte argumentieren, dass Sie etwas verbergen – und die Regulierung komplett verweigern.

Was Sie allerdings nicht müssen: • Das Fahrzeug zur Versicherung bringen. Die Nachbesichtigung findet dort statt, wo das Fahrzeug steht – bei Ihnen, in der Werkstatt, beim Sachverständigen. • Einen bestimmten Termin akzeptieren. Sie dürfen einen Termin vorschlagen, der für Sie passt. • Eine erneute vollständige Begutachtung dulden. Die Nachbesichtigung ist eine Sichtprüfung zur Kontrolle des vorliegenden Gutachtens – kein eigenständiges Gegengutachten.

Tipp: Informieren Sie Ihren eigenen Sachverständigen über die Nachbesichtigung. Idealerweise ist er bei dem Termin anwesend – oder zumindest telefonisch erreichbar, falls Rückfragen auftauchen.

Was passiert nach der Nachbesichtigung?

Drei mögliche Ergebnisse:

Ergebnis 1: Die Versicherung bestätigt Ihr Gutachten und reguliert den Schaden. Das ist der häufigste Fall bei einem sauber erstellten Gutachten.

Ergebnis 2: Die Versicherung kürzt einzelne Positionen. Typisch: Sie streicht den UPE-Aufschlag, kürzt die Stundenverrechnungssätze auf freie Werkstatt-Niveau, oder reduziert den merkantilen Minderwert. In diesem Fall sollten Sie die Kürzung nicht einfach hinnehmen, sondern die Differenz anwaltlich einfordern.

Ergebnis 3: Die Versicherung erstellt ein eigenes Gegengutachten mit deutlich niedrigerem Schaden. Dann stehen sich zwei Gutachten gegenüber. In der Praxis folgen die Gerichte in der Mehrzahl der Fälle dem Gutachten des vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen – sofern es fachlich korrekt und nachvollziehbar ist.

Ein Praxisfall: Ein Volvo XC60 Fahrer aus Hamburg reichte sein Gutachten über 8.400 Euro bei der ERGO ein. Die ERGO verlangte eine Nachbesichtigung und erstellte anschließend ein eigenes Kurzgutachten über 5.900 Euro. Der Geschädigte beauftragte einen Anwalt. Vor Gericht folgte der Richter dem ausführlicheren Gutachten des unabhängigen Sachverständigen – die ERGO musste die vollen 8.400 Euro plus Anwaltskosten zahlen.

Wichtig: Lassen Sie Ihr Auto NICHT reparieren, bevor die Nachbesichtigung abgeschlossen ist. Wenn die Versicherung eine Nachbesichtigung verlangt und der Schaden bereits behoben ist, stehen Sie in einer ungünstigen Beweisposition.

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