Kostenvoranschlag oder Gutachten – was ist besser für Sie?
Was ist ein Kostenvoranschlag und was enthält er?
Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine Reparaturkostenschätzung, die von einer Werkstatt erstellt wird. Die Werkstatt schaut sich den Schaden an und kalkuliert, was die Reparatur kosten würde.
Das enthält ein KVA: • Geschätzte Reparaturkosten (Teile + Arbeit) • Auflistung der zu reparierenden/ersetzenden Bauteile
Das enthält ein KVA NICHT: • Merkantiler Minderwert → verschenktes Geld • Nutzungsausfallgruppe → verschenktes Geld • Wiederbeschaffungswert → bei Totalschaden fatal • Restwert → bei Totalschaden fatal • Fotografische Dokumentation als Beweismittel • Verdeckte Schäden → die sieht die Werkstatt oft erst bei der Demontage
Die Versicherung bevorzugt den KVA, weil er günstiger für sie ist. Nicht weil er besser für Sie ist.
Was enthält ein Sachverständigengutachten zusätzlich?
Das Gutachten ist ein vollständiges, rechtlich verwertbares Dokument, das alle Schadensersatzpositionen erfasst:
Reparaturkosten: Detaillierter als ein KVA, weil der Sachverständige auch verdeckte Schäden sucht und markenspezifische Reparaturverfahren berücksichtigt.
Merkantiler Minderwert: Ihr Auto verliert durch den Unfall an Wert – selbst nach Reparatur. Diese Position fehlt im KVA komplett. Bei einem 3 Jahre alten VW Passat mit Seitenschaden sind das schnell 800-1.500 Euro.
Reparaturdauer und Nutzungsausfallgruppe: Ohne Gutachten wissen Sie nicht, in welche Nutzungsausfallgruppe Ihr Fahrzeug fällt und wie viele Tage Ihnen zustehen.
Wiederbeschaffungswert und Restwert: Entscheidend bei Totalschaden. Ohne Gutachten bestimmt die Versicherung diese Werte – und zwar zu ihrem Vorteil.
Beweissicherung: 50-100 Fotos, die im Streitfall vor Gericht verwendbar sind.
Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied deutlich:
Hyundai Tucson, Heckschaden, 2 Jahre alt, 35.000 km.
Kostenvoranschlag der Werkstatt: 4.200 Euro Reparaturkosten. Das war's.
Gutachten des Sachverständigen: • Reparaturkosten: 4.800 Euro (verdeckter Sensorikschaden erkannt) • Merkantiler Minderwert: 1.100 Euro • Nutzungsausfall: 8 Tage × 49 Euro = 392 Euro • Gesamt: 6.292 Euro
Differenz: 2.092 Euro. Für ein Gutachten, das die Versicherung bezahlt.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Nur bei Bagatellschäden unter ca. 750-1.000 Euro. Wenn der Schaden offensichtlich gering ist – ein kleiner Kratzer, eine oberflächliche Delle – genügt ein KVA der Werkstatt.
Aber auch hier Vorsicht: Was nach außen nach einem kleinen Schaden aussieht, kann innen teurer sein als gedacht. Moderne Stoßfänger haben Sensoren (Parksensoren, Radar), die bei einem Aufprall beschädigt werden können. Die Reparatur eines Stoßfängers mit Sensorik liegt schnell über 1.000 Euro – und dann haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Gutachten.
Im Zweifel: Lieber ein Gutachten zu viel als eines zu wenig. Die Kosten tragen nicht Sie.
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