So läuft die Begutachtung ab: vom Termin bis zum fertigen Gutachten.
Die Begutachtung durch einen Kfz-Sachverständigen dauert vor Ort meist 30 bis 60 Minuten. Danach werden Fotos, Fahrzeugdaten, Reparaturweg und mögliche verdeckte Schäden ausgewertet. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen als PDF.
Kfz-Begutachtung Ablauf: die wichtigsten Fakten
KurzEine Kfz-Begutachtung nach einem Unfall beginnt mit der Terminvereinbarung, danach folgt die Vor-Ort-Prüfung des Fahrzeugs. Der Sachverständige dokumentiert sichtbare und verdeckte Schäden, fotografiert das Fahrzeug, kalkuliert Reparaturkosten und erstellt anschließend das fertige Gutachten. Meist dauert die Besichtigung 30 bis 60 Minuten; das Gutachten liegt in der Regel nach 1 bis 3 Werktagen als PDF vor.
- Dauer vor Ort: meist 30 bis 60 Minuten, abhängig von Schadenumfang und Fahrzeugtechnik.
- Ergebnis: ein vollständiges Kfz-Gutachten mit Fotos, Kalkulation, Reparaturdauer, Wertminderung und Nutzungsausfallgruppe.
- Kosten bei Haftpflichtschaden: Bei unverschuldetem Unfall werden erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich im Rahmen der Schadenregulierung ersetzt.
- Schnelle Orientierung: Erst kommt die kurze Antwort, danach folgen Details, Ablauf, Checkliste, Quellen und häufige Fragen.
Schritt 1 - Termin vereinbaren
KurzNach der Beauftragung meldet sich der Sachverständige meist innerhalb von 24 Stunden. Gemeinsam legen Sie fest, ob die Begutachtung bei Ihnen, in der Werkstatt oder im Sachverständigenbüro stattfindet.
Nach der Beauftragung - zum Beispiel über KfzMarkenGutachter - meldet sich der Sachverständige in der Regel innerhalb von 24 Stunden telefonisch bei Ihnen. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.
Sie haben drei praktische Optionen:
- Der Sachverständige kommt zu Ihnen nach Hause, wenn das Fahrzeug im Freien oder in der Garage steht.
- Der Sachverständige kommt zur Werkstatt, wenn Ihr Auto bereits dort abgestellt wurde.
- Sie fahren zum Sachverständigenbüro, falls das Fahrzeug noch fahrbereit ist.
Die meisten Sachverständigen im Netzwerk bieten mobile Begutachtung an. Das ist besonders hilfreich, wenn Ihr Auto nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist.
Idealer Zeitpunkt: innerhalb der ersten 3 Tage nach dem Unfall. Je frischer der Schaden dokumentiert wird, desto besser lässt sich der Unfallumfang später belegen.
Schritt 2 - Die Besichtigung vor Ort
KurzDie Besichtigung dauert üblicherweise 30 bis 60 Minuten. Der Sachverständige erfasst Fahrzeugdaten, Zustand, Vorschäden, sichtbare Schäden, Fotos und prüft je nach Fahrzeug auch Technik und Fehlerspeicher.
Die Besichtigung läuft systematisch ab. Zuerst identifiziert der Sachverständige das Fahrzeug: Marke, Modell, Baujahr, Motorisierung, Ausstattung und Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN/VIN).
- Laufleistung und Zustand: Kilometerstand, Pflegezustand, Erhaltungszustand und mögliche Vorschäden werden aufgenommen.
- Schadensdokumentation: Der Gesamtschaden und jeder beschädigte Bereich werden detailliert fotografiert. Ein gutes Gutachten enthält häufig 50 bis 100 Fotos.
- Verdeckte Schäden: Der Sachverständige prüft Spaltmaße, tastet Verformungen ab und sucht nach Schäden, die von außen nicht sofort sichtbar sind.
- Spezialprüfungen: Bei Rahmenschäden, Elektrofahrzeugen oder modernen Assistenzsystemen können Richtmaß, Hochvolt-Status, Fehlerspeicher oder Sensorik-Kalibrierung relevant werden.
Bei neueren Fahrzeugen wird oft ein Diagnosegerät genutzt, um elektronische Schäden zu erkennen. Außerdem fragt der Sachverständige nach Unfallhergang, Vorschäden und danach, ob Sie reparieren oder fiktiv abrechnen möchten.
Sie müssen während der Besichtigung nichts vorberechnen oder beweisen. Wichtig ist vor allem: anwesend sein, Fragen beantworten und bekannte Vorschäden ehrlich benennen.
Schritt 3 - Kalkulation und Gutachtenerstellung
KurzNach der Besichtigung erstellt der Sachverständige das Gutachten mit professionellen Kalkulationssystemen wie DAT oder Audatex und ergänzt markenspezifische Besonderheiten.
Nach dem Vor-Ort-Termin wertet der Sachverständige die Dokumentation aus und erstellt das Gutachten an seinem Arbeitsplatz. Die Reparatur wird nicht geschätzt, sondern anhand professioneller Systeme und konkreter Herstellervorgaben kalkuliert.
Die Kalkulation umfasst typischerweise:
- Reparaturkosten für Teile, Arbeit, Lack und Material.
- Reparaturdauer in Arbeitstagen.
- Wiederbeschaffungswert und Restwert, wenn ein Totalschaden möglich ist.
- Merkantile Wertminderung und Nutzungsausfallgruppe nach Schwacke.
- Mögliche Wertverbesserung, also ein Abzug „Neu für Alt“ bei älteren Fahrzeugen, falls relevant.
Das fertige Gutachten hat in der Regel 15 bis 30 Seiten inklusive Fotos, Kalkulation und Bewertung der relevanten Schadenspositionen.
Schritt 4 - Gutachten erhalten und weiterleiten
KurzDas fertige Gutachten kommt meist nach 1 bis 3 Werktagen per E-Mail. Es ist Ihre Verhandlungsgrundlage gegenüber der gegnerischen Versicherung und hilft der Werkstatt bei der Reparatur nach Gutachten.
Innerhalb von 1 bis 3 Werktagen nach der Besichtigung erhalten Sie das fertige Gutachten in der Regel als PDF per E-Mail. Bei dringenden Fällen - zum Beispiel wenn ein Mietwagen wartet - kann die Erstellung auch innerhalb von 24 Stunden gelingen.
Danach gehen Sie in drei Schritten vor:
- Lesen Sie das Gutachten durch und prüfen Sie, ob alle Schäden erfasst sind.
- Senden Sie es an die gegnerische Versicherung, per E-Mail oder Post.
- Beantragen Sie gleichzeitig Mietwagen oder Nutzungsausfall, Wertminderung und gegebenenfalls weitere Ansprüche.
Das Gutachten ist ab jetzt Ihre Verhandlungsgrundlage. Die Versicherung kann einzelne Positionen prüfen, muss sich aber mit dem dokumentierten Schaden auseinandersetzen.
Geben Sie das Gutachten auch an Ihre Werkstatt weiter, damit diese exakt nach Gutachten repariert. So vermeiden Sie spätere Diskussionen über Nachforderungen oder Minderreparaturen.
Begutachtung - Ihre nächsten Schritte
Was Sie jetzt Schritt für Schritt tun sollten:
Themenübergreifende Links
Warum diese Informationen verlässlich sind
KurzDiese Seite erklärt den praktischen Ablauf einer Kfz-Begutachtung aus Sicht von Unfallgeschädigten. Sie ist als Ratgeber gedacht, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung und kein konkretes Schadengutachten.
- Fachlicher Fokus: KfzMarkenGutachter vermittelt markenspezifische Kfz-Sachverständige für Haftpflichtschäden und orientiert den Ablauf an der Praxis unabhängiger Unfallgutachten.
- Rechtsgrundlage: Bei Haftpflichtschäden ist die Schadenregulierung im Kern am deutschen Schadensersatzrecht ausgerichtet, insbesondere an § 249 BGB.
- Transparenz: Anbieter, Kontakt und Verantwortlichkeit finden Sie im Impressum und auf der Seite Über uns.
- Aktualität: Inhaltlich aktualisiert und fachlich geprüft am 10. Juli 2026.
Die Informationen sind bewusst klar gegliedert: Direktantwort, Schrittfolge, Checkliste, Quellenblock und FAQ. So können Leser einzelne Aussagen schnell prüfen und einordnen.
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