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So läuft die Begutachtung ab – vom Termin bis zum fertigen Gutachten

Die Begutachtung durch einen Kfz-Sachverständigen dauert vor Ort ca. 30-60 Minuten. Sie vereinbaren einen Termin, der Sachverständige kommt zu Ihnen oder Sie bringen das Fahrzeug vorbei. Er dokumentiert alle Schäden, macht Fotos und prüft auf verdeckte Schäden. Innerhalb von 1-3 Werktagen erhalten Sie das fertige Gutachten als PDF. Bei Haftpflichtschäden: kostenlos.

Schritt 1 – Termin vereinbaren

Nach der Beauftragung – z.B. über KfzMarkenGutachter – meldet sich der Sachverständige in der Regel innerhalb von 24 Stunden telefonisch bei Ihnen. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.

Sie haben drei Optionen: • Der Sachverständige kommt zu Ihnen nach Hause (das Fahrzeug steht im Freien oder in der Garage) • Der Sachverständige kommt zur Werkstatt (wenn das Fahrzeug bereits dort steht) • Sie fahren zum Sachverständigenbüro (falls das Fahrzeug noch fahrbereit ist)

Die meisten Sachverständigen in unserem Netzwerk bieten mobile Begutachtung an – sie kommen zu Ihnen. Das ist besonders praktisch, wenn Ihr Auto nicht mehr fahrbereit ist.

Zeitfenster: Idealerweise innerhalb der ersten 3 Tage nach dem Unfall. Je frischer der Schaden, desto besser die Dokumentation.

Schritt 2 – Die Besichtigung vor Ort

Die Besichtigung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten, je nach Umfang des Schadens. Der Sachverständige geht dabei systematisch vor:

Identifikation des Fahrzeugs: Er notiert Marke, Modell, Baujahr, Motorisierung, Ausstattung und liest die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN/VIN) aus.

Laufleistung und Zustand: Kilometerstand, allgemeiner Pflege- und Erhaltungszustand, eventuell vorhandene Vorschäden.

Schadensdokumentation: Der Sachverständige fotografiert den Gesamtschaden und jeden einzelnen beschädigten Bereich im Detail. Ein guter Gutachter macht 50 bis 100 Fotos. Er prüft Spaltmaße, tastet Verformungen ab und sucht nach verdeckten Schäden.

Spezialprüfungen bei Bedarf: Bei Verdacht auf Rahmenschäden prüft er mit dem Richtmaß. Bei Elektrofahrzeugen prüft er den Fehlerspeicher und den Hochvolt-Status. Bei modernen Fahrzeugen mit ADAS prüft er die Sensorik-Kalibrierung.

Diagnosegerät: Bei neueren Fahrzeugen liest der Sachverständige den Fehlerspeicher aus, um elektronische Schäden zu erkennen, die von außen nicht sichtbar sind.

Fragen an Sie: Er fragt nach dem Unfallhergang, nach Vorschäden und nach Ihren Wünschen (Reparatur oder fiktive Abrechnung?).

Sie müssen während der Besichtigung nichts tun – nur anwesend sein und Fragen beantworten.

Schritt 3 – Kalkulation und Gutachtenerstellung

Nach der Besichtigung erstellt der Sachverständige das Gutachten an seinem Arbeitsplatz. Dabei nutzt er professionelle Kalkulationssysteme – in der Regel DAT oder Audatex – und ergänzt markenspezifische Besonderheiten.

Die Kalkulation umfasst: • Reparaturkosten (Teile, Arbeit, Lack, Material) • Reparaturdauer in Arbeitstagen • Wiederbeschaffungswert (bei möglichem Totalschaden) • Restwert (bei möglichem Totalschaden) • Merkantiler Minderwert • Nutzungsausfallgruppe nach Schwacke • Wertverbesserung (Abzug „Neu für Alt" bei älteren Fahrzeugen, falls relevant)

Das fertige Gutachten hat in der Regel 15 bis 30 Seiten, inklusive aller Fotos und der detaillierten Kalkulation.

Schritt 4 – Gutachten erhalten und weiterleiten

Innerhalb von 1 bis 3 Werktagen nach der Besichtigung erhalten Sie das fertige Gutachten als PDF per E-Mail. Bei dringenden Fällen – z.B. wenn ein Mietwagen wartet – kann das auch innerhalb von 24 Stunden gehen.

Was Sie mit dem Gutachten tun: 1. Lesen Sie es durch und prüfen Sie, ob alle Schäden erfasst sind 2. Senden Sie es an die gegnerische Versicherung (per E-Mail oder Post) 3. Beantragen Sie gleichzeitig Mietwagen/Nutzungsausfall, Wertminderung und ggf. Schmerzensgeld

Das Gutachten ist ab jetzt Ihre Verhandlungsgrundlage. Die Versicherung kann Positionen in Frage stellen – aber sie muss sich an den dokumentierten Schaden halten.

Tipp: Geben Sie das Gutachten auch Ihrer Werkstatt, damit diese exakt nach Gutachten repariert. So vermeiden Sie Diskussionen über Nachforderungen oder Minderreparaturen.

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